Eine plötzliche oder altersbedingte Krankheit oder ein Unfall können nicht nur zu wesentlichen Veränderungen in der allgemeinen persönlichen Lebensgestaltung führen. Krankheit und Unfall können auch zur Folge haben, dass man seine persönlichen Dinge (rechtlich) nicht mehr selbst regeln kann und auf die Mitwirkung anderer angewiesen ist.
Der nächste Verwandte oder der Lebensgefährte kann in solchen Situationen gar nicht, der Ehegatte nur sehr eingeschränkt und für einen kurzen Zeitraum automatisch für die betroffene Person handeln und entscheiden. Es ist daher ratsam, für solche Fälle Vorsorge mittels einer notariellen Vorsorgevollmacht zu treffen. So kann vor allem vermieden werden, dass andere fremde Personen allein über das eigene weitere Befinden entscheiden.
Vorsorgedokumente
Notare bereiten für diese Notfälle als Vorsorge auf den konkreten Einzelfall abgestimmte Vollmachten und andere Anordnungen, wie insbesondere Patientenverfügungen vor. So wird die Gewähr geboten, dass die ausgesprochenen Vollmachten und weiteren Anordnungen im Notfall auch Geltung erlangen.
Zentrales Vorsorgeregister
Die Vorsorgeurkunden werden im Zentralen Vorsorgeregister bei der Bundesnotarkammer in Berlin registriert, damit sie im Fall der Fälle auch gefunden und beachtet werden: Das Zentrale Vorsorgeregister wird inzwischen mehr als 20.000 Mal im Monat von Betreuungsgerichten aus ganz Deutschland abgefragt. Mehr als 1,1 Mio. Vorsorgeurkunden sind dort bereits registriert.